Bringschuld
Als Bringschuld bezeichnet man die Schuld, die am Wohnsitz des Gläubigers zu begleichen ist (z.B: Mietzins), im Gegensatz zur Holschuld.
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Als Bringschuld bezeichnet man die Schuld, die am Wohnsitz des Gläubigers zu begleichen ist (z.B: Mietzins), im Gegensatz zur Holschuld.
Als Bürgschaft bezeichnet man eine schriftliche Vereinbarung die die persönliche Haftung für eine fremde Schuld eines Dritten regelt. Durch sie wird es dem Gläubiger ermöglicht auf den Bürgen, nach erfolgloser Einmahnung beim Hauptschuldner, zurückzugreifen. Dieser muss dann anstatt des Schuldners der Leistungspflicht nachkommen. Es gibt 3 Arten von Bürgschaften: „Normale“ Bürgschaft: Erst nachdem der Hauptschuldner […]
Als Depot, genauer gesagt Wertpapierdepot, bezeichnet man die Verwahrungs- und Verwaltungsmöglichkeit für Wertpapiere bei einer Bank bzw. Kreditinstitut.
Unter einer Dienstbarkeit (Servitut) versteht man ein dingliches Recht (Nutzungsrecht) an einer fremden Sache. Dieses Recht verpflichtet den Besitzer der Sache (zB. Liegenschaft) eine Handlung zu dulden oder zu unterlassen, nicht jedoch etwas aktiv zu tun. Man unterscheidet zwischen der Grunddienstbarkeit und der persönlichen Dienstbarkeit. Grunddienstbarkeiten unterscheidet man weiter zwischen dem Feldservitut und dem Hausservitut. […]
Das Dringliche Recht, welches gegenüber jedem wirksam ist, gibt einem unmittelbare Herrschaft über ein Gut (z.B. Eigentum, Pfandrecht, Dienstbarkeit).
Das Eigentum bezeichnet das umfassendste Sachherrschaftsrecht über einen Gegenstand. Dieses Recht über Güter können juristischen oder natürlichen Personen zugeordnet werden. Das Herrschaftsrecht an sich kann durch Gesetze oder auch Verträge eingeschränkt werden. So beschränkt etwa ein Mietvertrag den Liegenschaftseigentümer in seinem vollen Verfügungsrecht, da das Benutzungsrecht dem Mieter übertragen wird.
Nach den steuerlichen Bewertungsvorschriften (Bewertungsgesetz) in größeren Zeitabständen (Hauptfeststellungen) durch die Finanzämter ermittelter Wert von wirtschaftlichen Einheiten (land- und forstwirtschaftliche Betriebe, gewerbliche Betriebe, bebaute und unbebaute Grundstücke etc.), welche als Bemessungsgrundlage für verschiedene Abgaben wie z.B. Vermögenssteuer, Bodenwertabgabe, Grundsteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer dient. Wenn zwischen den Hauptfeststellungen bedeutsame Änderungen des Wertes (z.B. Zubau), der Art […]
Als Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge, auch EVB genannt, gelten gemäß § 45 Mietrechtsgesetz Beiträge, die für Finanzierung v. Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten einbehalten werden, sofern der vor dem 1.1.1982 vereinbarte Hauptmietzins weniger als 2/3 des zutreffenden Kategoriemietzinssatzes ist. Der bis zum jetzigen Zeitpunkt gültige Hauptmietzins muss nun um die Differenz auf 2/3 des Kategoriemietzinses erhöht werden.
Vom Gemeinderat zu beschließende Pläne, die rechtlich im Rang von Verordnungen stehen. Die Flächenwidmungspläne haben in großen Zügen darzustellen, nach welchen Grundsätzen die Bodennutzung im Plangebiet vor sich gehen soll und die Bebauungspläne zu verfassen sind. Im Allgemeinen werden in den Flächenwidmungsplänen folgende Widmungen der Grundflächen ausgewiesen: Grünland, Verkehrsbänder, Bauland und Sondergebiete. Die Bebauungspläne haben […]
Freifinanzierte Objekte sind zu Gänze ohne öffentliche Wohnbauförderungsmittel finanziert wurden. Für sie werden nur Privatmitteln wie Bauspardarlehen, Ersparten und „normalen“ Darlehen verwendet. Mietobjekte in Gebäuden die nach dem 30.06.1953 errichtet wurden unterliegen nicht dem Mietrechtsgesetz (freie Mietzinsvereinbarung)