Das Dringliche Recht, welches gegenüber jedem wirksam ist, gibt einem unmittelbare Herrschaft über ein Gut (z.B. Eigentum, Pfandrecht, Dienstbarkeit).
Das Dringliche Recht, welches gegenüber jedem wirksam ist, gibt einem unmittelbare Herrschaft über ein Gut (z.B. Eigentum, Pfandrecht, Dienstbarkeit).
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