Als Zession/Abtretung bezeichnet man die vertragliche Übertragung einer Forderung von dem ursprünglichen Gläubiger (Zedent) an einen neuen Gläubiger (Zessionar).
Als Zession/Abtretung bezeichnet man die vertragliche Übertragung einer Forderung von dem ursprünglichen Gläubiger (Zedent) an einen neuen Gläubiger (Zessionar).
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