Der Zeitwert eines Gebäudes bzw. eines Grundstückes wird folgendermaßen ermittelt: Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten abzüglich Afa und Wertminderung durch Alter unter Berücksichtigung des Ertragswertes.
Der Zeitwert eines Gebäudes bzw. eines Grundstückes wird folgendermaßen ermittelt: Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten abzüglich Afa und Wertminderung durch Alter unter Berücksichtigung des Ertragswertes.
Treten Sie der Diskussion bei