Vorvertrag

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Ein Vorvertrag wird dann abgeschlossen, wenn man sicherstellen möchte das in Zukunft der eigentlich (Haupt-)Vertrag zu bestimmten Konditionen zu einem bestimmten Datum sicher zustanden kommt. Sollte der Hauptvertrag aufgrund unerwarteter Ereignisse nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zustande kommen, kann innerhalb eines Jahres auf den Abschluss des Hauptvertrages geklagt werden.

Ändern sich bis zum Zeitpunkt des Abschlusses des Hauptvertrags externe Faktoren wie grundsätzliche gesetzliche oder wirtschaftliche Änderungen, so kann sich einer der Vertragspartner auf veränderte Umstände bzw. den Wegfall der Geschäftsgrundlage berufen (“Umstandsklausel” (Clausula rebus sic stantibus).