Vinkulierung

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Vinkulierung bei von Versicherungen bei Krediten: Bei der Aufnahme von Krediten benötigt man gewisse Sicherheiten für den Fall das man die Schuld nicht zurückzahlen kann. Als Sicherheit kann das beispielsweise eine Kapitalversicherung wie eine Lebensversicherung oder Pensionsversicherung sein. Dem Kreditgeber wird bei der Vinkulierung die Rechte an den Versicherungsverträgen (Recht auf Auszahlung der Versicherungssumme) übertragen. Sollte es dem Kreditnehmer nicht möglich sein, seinen Kredit zurück zu zahlen, so kann sich nun der Kreditgeber (Bank) die Restschuld aus dem Versicherungsvertrag holen – der Rest wird dann an den Kreditnehmer bzw. in die Verlassenschaft (bei Todesfall) übergehen.