Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB)

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Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erhält man vom Finanzamt und bestätigt die ordnungsmäßige Entrichtung von Steuern (Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Grunderwerbssteuer; Einkommens- und Vermögenssteuer bei Veräußerung einer inländischen Liegenschaft durch einen Ausländer).