Als Substandardwohnungen gelten Wohnung, bei denen sich das WC und/oder Wasserzugang außerhalb des der Wohneinheit befindet (Kategorie D gemäß §16 Abs. 2 Mietrechtsgesetz).
Als Substandardwohnungen gelten Wohnung, bei denen sich das WC und/oder Wasserzugang außerhalb des der Wohneinheit befindet (Kategorie D gemäß §16 Abs. 2 Mietrechtsgesetz).
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