Interessengemeinschaft

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Unter einer Interessengemeinschaft versteht man den Zusammenschluss von verschiedenen Menschen die aufgrund gemeinsamer Interessen zusammenarbeiten. Das können bspw. Bewohnern eines Hauses, ein Sportverein aber auch selbständige Unternehmen sein. Rechtlich kann dieser Zusammenschluss unteranderem als GesbR oder in einer losen Gemeinschaft von Miteigentümern (gemäß ABGB) existieren.