Gemeinschaftsräume

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Alle Räumlichkeiten die in einem Haus gemeinsam genutzt werden gelten als Gemeinschaftsräume, dazu zählen die Waschküche, Abstellräume, Fahrradgaragen, Hobbyräume und eventuell sofern vorhanden auch die Sauna. Beachte das solche Räume teilweise besondere Förderungen erhalten (bundeslandspezifisch).