Benützungsbewilligung

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Erst durch die Erteilung einer Benützungsbewilligung dürfen an bewilligungspflichtigen Bauführungen und Anlagen genutzt werden. Wurde im Vorfeld für die Baubewilligung keine Benützungsbewilligung benötigt, so reicht es aus bei Fertigstellung der Anlage dies bei der Behörde zu melden.