Beglaubigung

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Es gibt zwei Arten von Beglaubigungen:

  1. Die Beglaubigung über die Echtheit einer Kopie/Abschrift bzw. die Richtigkeit der Übersetzung einer Urkunde durch einen Notar, Bezirksgericht oder der ausstellenden Behörde.
  2. Die Beglaubigung der Unterschrift einer Privatperson durch einen Notar/In oder dem Bezirksgericht.

Bestimmte Eintragung sind nur in Verbindung mit einer notariell beglaubigten Unterschrift gültig, dazu zählt unteranderem auch die Eintragung ins Grundbuch.