Eine Baugenehmigung wird von der Baubehörde erteilt, sofern es zum Zeitpunkt der Bewilligung keine bekannten öffentlich-rechtlichen Vorschriftsverletzungen gab.
Eine Baugenehmigung wird von der Baubehörde erteilt, sofern es zum Zeitpunkt der Bewilligung keine bekannten öffentlich-rechtlichen Vorschriftsverletzungen gab.
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