Widmung

  • 0

Eine Widmung legt die Nutzungsart eines Grundstücks bereits im Vorhinein fest. Die Widmung schreibt zwar nicht vor das auch wirklich dieses Grundstück der Widmung entsprechend benutzt werden muss, doch darf keine andere Nutzung erfolgen. Z.B. Herr Maier möchte ein Grundstück kaufen um dort ein Einfamilienhaus zu errichten. Die Widmung des Grundstückes sieht aber nur eine touristische Nutzung vor. Er darf zwar nun das Grundstück kaufen, doch da die Widmung eine andere Nutzung vorsieht, darf er dort kein Haus für private Nutzung errichten, muss aber auch kein z.B. Hotel errichten.