Wertsicherungsklausel/Indexklausel
Eine Wertsicherungsklausel/Indexklausel regelt die Anpassung der Höhe des Mietzinses an den aktuellen bundeslandspezifischen Richtwert. Zulässig ist diese Anpassung nur wenn bereits im Mietvertrag eine Wertsicherungsklausel vereinbart wurde und im Vertrag eine Mietzinsvereinbarung nach § 16 MRG in Verbindung mit dem Richtwertgesetz vereinbart wurde.