Vergleich

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Unter einem Vergleich versteht man die zivilrechtliche einverständliche Klärung eines Streites oder unklarer Rechtsverhältnisse. Man unterscheidet zwischen einem außergerichtlichen Vergleich, bei dem die Verhältnisse bspw. mittels einer Mediation geklärt werden und dem gerichtlicheren Vergleich (Prätorischer Vergleich) aus dem ein Exekutionstitel auch ohne Klage auf Grund dieses Vergleiches durchgeführt werden kann. Bei beiden Formen des Vergleiches können wie neue Verträge gewertet werden und unterliegen einer Vergebührung von 2% des Gesamtwertes.