Eigentum
Das Eigentum bezeichnet das umfassendste Sachherrschaftsrecht über einen Gegenstand. Dieses Recht über Güter können juristischen oder natürlichen Personen zugeordnet werden. Das Herrschaftsrecht an sich kann durch Gesetze oder auch Verträge eingeschränkt werden. So beschränkt etwa ein Mietvertrag den Liegenschaftseigentümer in seinem vollen Verfügungsrecht, da das Benutzungsrecht dem Mieter übertragen wird.