Bestandvertrag

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Der Bestandsvertrag ist der Überbegriff für den Pacht- und Mietvertrag. Jeder diese Verträge wird durch die Einigung über den Bestandsgegenstand und den Preis (Mietzins, Pachtzins) gültig. Sie können entweder auf eine bestimmte Zeitspanne oder ohne zeitliche Befristung abgeschlossen werden.

Bei einem Pachtvertrag steht die Erwerbsgelegenheit mit Betriebspflicht (Gasthaus, Landwirtschaft etc.) im Vordergrund, beim Mietvertag hingegen steht die Benützung des Mietgegenstands (Haus, Wohnung, Geschäftslokal) zum vertraglich vereinbarten Zweck im Vordergrund.