Bauverhandlung

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Bei der Bauverhandlung handelt es sich um einen behördlich einberufener Termin an Ort und Stelle des Bauvorhabens. Zu diesem Termin werden alle betroffenen Nachbarn/Anrainer, die Bauherren, der Bauführer, der Architekt (Planer) sowie die Straßenverwaltung eingeladen. Bei diesem Termin wird nochmals geprüft ob das Bauvorhaben keine vorhandenen Bauvorschriften verletzt. Ferner wird den Nachbarn das Recht eingeräumt eventuelle Einwände vorzubringen.