Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das für Zell am See (Österreich) jeweils sachlich zu ständige Gericht. Für Rechtsstreitigkeiten mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben oder im Inland den Ort der Beschäftigung haben, gilt die Zuständigkeit des Gerichtes, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung liegt.