Mietzins

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Der Mietzins bezeichnet die Summe, die der Mieter dem Vermieter für die Überlassung des Mietobjekts meist monatlich im Vorhinein zu zahlen hat. Dieser monatliche Mietzins (auch Bruttomietzins) setzt sich aus dem Nettomietzins bzw. Hauptmietzins, den Betriebskosten und öffentlichen Abgaben, Kosten an eventuell vorhandenen Gemeinschaftsanlagen wie Lift, Heizung, Spielplatz, Entgelt für (sofern vorhanden) mitvermietete Einrichtungsgegenstände sowie 10% Umsatzsteuer auf den Mietzins.