Als Bringschuld bezeichnet man die Schuld, die am Wohnsitz des Gläubigers zu begleichen ist (z.B: Mietzins), im Gegensatz zur Holschuld.
Als Bringschuld bezeichnet man die Schuld, die am Wohnsitz des Gläubigers zu begleichen ist (z.B: Mietzins), im Gegensatz zur Holschuld.
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