Beglaubigung
Es gibt zwei Arten von Beglaubigungen:
- Die Beglaubigung über die Echtheit einer Kopie/Abschrift bzw. die Richtigkeit der Übersetzung einer Urkunde durch einen Notar, Bezirksgericht oder der ausstellenden Behörde.
- Die Beglaubigung der Unterschrift einer Privatperson durch einen Notar/In oder dem Bezirksgericht.
Bestimmte Eintragung sind nur in Verbindung mit einer notariell beglaubigten Unterschrift gültig, dazu zählt unteranderem auch die Eintragung ins Grundbuch.